Rechenbeispiele – So viel Wohngeld können Sie erhalten

Anhand von fünf realistischen Beispielen zeigen wir, wie viel Wohngeld verschiedene Haushalte in Berlin erhalten können. Die Beispiele basieren auf den Werten der Mietstufe IV (Berlin West) für das Jahr 2026.

Beispiel 1: Alleinstehende Person mit geringem Einkommen

Ausgangssituation:

Eine alleinstehende Person in Berlin-Neukölln (Mietstufe IV) verdient 1.200 € brutto im Monat und zahlt 550 € Kaltmiete. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen beträgt das anrechenbare Einkommen ca. 850 €. Die maximal anrechenbare Miete für eine Person in Mietstufe IV liegt bei 426 €. Die Berechnung ergibt einen Wohngeldanspruch von monatlich etwa 215 €.

Geschätztes Wohngeld: ca. 215 € pro Monat

Beispiel 2: Alleinerziehende mit einem Kind

Ausgangssituation:

Eine alleinerziehende Mutter mit einem 6-jährigen Kind lebt in Berlin-Steglitz (Mietstufe IV). Sie verdient 1.800 € brutto und erhält 250 € Kindergeld. Die Kaltmiete beträgt 680 €. Das anrechenbare Einkommen nach allen Abzügen beträgt ca. 1.350 €. Die maximal anrechenbare Miete für zwei Personen liegt bei 516 €. Die Berechnung ergibt ein Wohngeld von monatlich etwa 280 €.

Geschätztes Wohngeld: ca. 280 € pro Monat

Beispiel 3: Rentner-Ehepaar

Ausgangssituation:

Ein Rentner-Ehepaar in Berlin-Charlottenburg (Mietstufe IV) bezieht eine gemeinsame monatliche Rente von 1.400 € netto. Die Kaltmiete beträgt 620 €. Das anrechenbare Einkommen liegt nach Abzug der Freibeträge bei ca. 1.050 €. Die maximal anrechenbare Miete für zwei Personen beträgt 516 €. Die Berechnung ergibt ein Wohngeld von monatlich etwa 195 €.

Geschätztes Wohngeld: ca. 195 € pro Monat

Beispiel 4: Familie mit zwei Kindern

Ausgangssituation:

Eine Familie mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) lebt in Berlin-Spandau (Mietstufe IV). Das Haushaltseinkommen beträgt 2.800 € brutto zuzüglich 500 € Kindergeld. Die Kaltmiete beträgt 850 €. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen beträgt das anrechenbare Einkommen ca. 2.200 €. Die maximal anrechenbare Miete für vier Personen liegt bei 740 €. Die Berechnung ergibt ein Wohngeld von monatlich etwa 310 €.

Geschätztes Wohngeld: ca. 310 € pro Monat

Beispiel 5: Student ohne BAföG

Ausgangssituation:

Ein Student in Berlin-Mitte (Mietstufe IV) hat keinen BAföG-Anspruch und verdient mit einem Minijob 520 € monatlich. Die Kaltmiete beträgt 480 €. Das anrechenbare Einkommen liegt bei etwa 350 €. Die maximal anrechenbare Miete für eine Person beträgt 426 €. Die Berechnung ergibt ein Wohngeld von monatlich etwa 280 €.

Geschätztes Wohngeld: ca. 280 € pro Monat

Wichtiger Hinweis: Die aufgeführten Rechenbeispiele sind Schätzungen und dienen nur der Orientierung. Die tatsächliche Wohngeldhöhe wird durch das zuständige Amt individuell berechnet und kann von den Beispielen abweichen.