Wohngeld berechnen – So wird Ihr Anspruch ermittelt
Die Wohngeldberechnung folgt einer gesetzlich festgelegten Formel. Sie berücksichtigt die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete. Hier erklären wir, wie die Berechnung funktioniert.
Die Wohngeldformel
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach einer komplexen Formel, die im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt ist. Vereinfacht dargestellt:
Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y)
M = Zuschussfähige Miete (monatlich) | Y = Gesamteinkommen (monatlich) | a, b, c = Haushaltsspezifische Parameter aus dem WoGG
Die 4 Faktoren der Wohngeldberechnung
1. Anzahl der Haushaltsmitglieder
Die Zahl der im Haushalt lebenden Personen bestimmt die Höhe der Freibeträge und die anwendbaren Parameter in der Wohngeldformel. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher sind die Freibeträge und die maximal anrechenbare Miete.
2. Gesamteinkommen
Zum Gesamteinkommen zählen alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder: Bruttolohn, Renten, Unterhalt, Arbeitslosengeld I und andere Einkünfte. Davon abgezogen werden Freibeträge, Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge.
3. Zuschussfähige Miete
Die tatsächliche Bruttokaltmiete wird bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von der Haushaltsgröße und der Mietstufe abhängt. Liegt Ihre Miete über dem Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag angerechnet.
4. Mietstufe
Die Mietstufe beeinflusst die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete. Berlin ist seit der Wohngeld-Plus-Reform einheitlich der Mietstufe IV zugeordnet, die für alle Bezirke gilt.
Schritte der Wohngeldberechnung
- Ermittlung des anrechenbaren Gesamteinkommens (nach Abzug von Freibeträgen und Werbungskosten)
- Feststellung der zuschussfähigen Miete (begrenzt auf den Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe)
- Anwendung der Wohngeldformel mit den haushaltsspezifischen Parametern
- Ergebnis: monatlicher Wohngeldbetrag (bei positivem Ergebnis)
Rechenbeispiel: Alleinstehende Person in Berlin
- Schritt 1: Maximale Miete ermitteln — Für eine alleinstehende Person in Berlin-West (Mietstufe IV) beträgt die maximal anrechenbare Miete 426 €.
- Schritt 2: Anrechenbares Einkommen bestimmen — Bei 1.200 € Bruttoverdienst und 550 € Kaltmiete beträgt das anrechenbare Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Freibeträgen ca. 850 €.
- Schritt 3: Formel anwenden — Aus anrechenbarem Einkommen und anrechenbarer Miete ergibt sich der Wohngeldanspruch. Da die Miete unter der Höchstgrenze liegt, wird die tatsächliche Miete berücksichtigt.
Dieses Beispiel dient der Orientierung. Den genauen Betrag ermittelt die zuständige Wohngeldstelle individuell.