Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Ob Sie Anspruch haben, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Einkommen, der Höhe Ihrer Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Wer kann Wohngeld beantragen?

  • Mieter mit eigenem Mietvertrag
  • Bewohner von Genossenschaftswohnungen
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen (stationärer Teil)
  • Untermieter mit eigenem Vertrag
  • Personen in Wohngemeinschaften mit eigenem Mietvertrag

Grundlegende Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin
  • Ihr Gesamteinkommen liegt unter der Einkommensgrenze
  • Ihre Miete liegt über dem gesetzlichen Mindestbetrag
  • Sie erhalten keine anderen Transferleistungen, die Wohngeld ausschließen
  • Sie sind volljährig (oder beantragen als minderjähriges Kind mit eigenem Haushalt)

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

  • Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter (da die Unterkunftskosten bereits übernommen werden)
  • Auszubildende und Studenten, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen (in der Regel)
  • Personen ohne eigenes Einkommen, die vollständig von Angehörigen unterhalten werden
  • Haushalte, deren Einkommen die Höchstgrenze überschreitet

Besondere Situationen

  • Wohngeld kann auch bei Bezug von Rente oder Wohngeldbezug neben einer geringfügigen Beschäftigung möglich sein
  • Auch ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten
  • Wohngeld kann mit Kinderzuschlag kombiniert werden