Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Ob Sie Anspruch haben, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Einkommen, der Höhe Ihrer Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Wer kann Wohngeld beantragen?
- Mieter mit eigenem Mietvertrag
- Bewohner von Genossenschaftswohnungen
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen (stationärer Teil)
- Untermieter mit eigenem Vertrag
- Personen in Wohngemeinschaften mit eigenem Mietvertrag
Grundlegende Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin
- Ihr Gesamteinkommen liegt unter der Einkommensgrenze
- Ihre Miete liegt über dem gesetzlichen Mindestbetrag
- Sie erhalten keine anderen Transferleistungen, die Wohngeld ausschließen
- Sie sind volljährig (oder beantragen als minderjähriges Kind mit eigenem Haushalt)
Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?
- Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter (da die Unterkunftskosten bereits übernommen werden)
- Auszubildende und Studenten, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen (in der Regel)
- Personen ohne eigenes Einkommen, die vollständig von Angehörigen unterhalten werden
- Haushalte, deren Einkommen die Höchstgrenze überschreitet
Besondere Situationen
- Wohngeld kann auch bei Bezug von Rente oder Wohngeldbezug neben einer geringfügigen Beschäftigung möglich sein
- Auch ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten
- Wohngeld kann mit Kinderzuschlag kombiniert werden