26. April 2026

Wohngeld Berlin: Wer hat Anspruch? Die wichtigsten Fakten

Die Frage 'Habe ich Anspruch auf Wohngeld?' ist die häufigste, die uns erreicht. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, die wir hier verständlich erklären.

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Ihren Wohnkosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet und richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger Ihr Einkommen und je höher Ihre Miete, desto mehr Wohngeld können Sie erhalten. Die genaue Berechnung ist komplex, aber wir geben Ihnen eine erste Orientierung.

Für einen Single-Haushalt in Berlin liegt die Einkommensgrenze bei etwa 1.600 bis 1.800 Euro Bruttoeinkommen pro Monat (je nach Mietstufe). Darüber hinaus sind in der Regel nur geringe oder keine Wohngeldansprüche vorhanden. Für eine vierköpfige Familie liegt die Grenze bei etwa 3.500 bis 3.800 Euro.

Wichtig zu wissen: Wohngeld können sowohl Mieter als auch Eigentümer beantragen. Auch Auszubildende, Studierende und Rentner sind antragsberechtigt, solange sie die Einkommensgrenzen einhalten.

Ausgeschlossen sind in der Regel Empfänger von Bürgergeld, da hier die Wohnkosten bereits im Regelsatz enthalten sind. Wer jedoch knapp über der Bürgergeldgrenze liegt, aber dennoch hohe Mietkosten hat, für den ist Wohngeld die richtige Unterstützung.

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