26. April 2026

Wohngeld-Reform 2026: Das ändert sich für Berliner Haushalte

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Wohngeldgesetzes (WoGG) beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Für Berliner Haushalte ergeben sich dadurch einige wichtige Änderungen, die wir hier zusammenfassen.

Die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben. Während bisher ein Single-Haushalt in Berlin mit einem Bruttoeinkommen von etwa 1.200 Euro an der Obergrenze lag, steigt dieser Wert auf rund 1.800 Euro. Auch für Mehrpersonenhaushalte werden die Grenzen entsprechend erhöht.

Gleichzeitig werden die berücksichtigungsfähigen Mietobergrenzen an die aktuellen Mietpreise in Berlin angepasst. Da Berlin in den Mietstufen III und IV eingestuft ist, profitieren Mieter in der Hauptstadt überdurchschnittlich von dieser Anpassung. In Spitzenlagen (Mietstufe IV) können künftig bis zu 650 Euro Kaltmiete für einen Single-Haushalt berücksichtigt werden.

Neu ist auch der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten. Künftig können auch Haushalte mit Wohngeld rechnen, die bisher knapp über der Grenze lagen, aber durch gestiegene Mietkosten entlastet werden müssen.

Zudem wird der Wohngeld-Rechner des Bundes überarbeitet. Die Berechnung wird transparenter und berücksichtigt mehr individuelle Faktoren wie erhöhte Heizkosten oder besondere Bedarfe.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie von der Reform profitieren, nutzen Sie unseren Online-Prüfservice.

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