Wohngeld Berlin – bis zu 550 € monatlich vom Staat

Prüfen Sie jetzt in nur 2 Minuten, ob Ihnen Wohngeld zusteht, und stellen Sie Ihren Antrag online.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihren Wohnkosten. Es wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. In Berlin können berechtigte Haushalte bis zu 550 € monatlich erhalten. Der Zuschuss deckt einen Teil Ihrer Miete oder Ihrer Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.

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Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Berlin?

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Gesamteinkommen, der Höhe Ihrer Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Grob gilt: Je höher Ihre Miete und je geringer Ihr Einkommen, desto mehr Wohngeld können Sie erhalten.

  • Mieter und Eigentümer mit geringem bis mittlerem Einkommen
  • Alle Berliner Bezirke (Mietstufe III und IV)
  • Auch Auszubildende, Studierende und Rentner
  • EU-Bürger und viele Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel
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So beantragen Sie Wohngeld in Berlin – Schritt für Schritt

  1. Anspruch online prüfen

    In wenigen Minuten können Sie herausfinden, ob Ihnen Wohngeld zusteht.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Sie benötigen Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Kontoauszüge und ggf. Nachweise zu Unterhalt oder Vermögen.

  3. Antrag online stellen

    Reichen Sie Ihren Antrag bequem von zu Hause über unseren Partner ein.

  4. Bearbeitung abwarten

    Die Wohngeldstelle Berlin bearbeitet Ihren Antrag. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4–8 Wochen.

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Wie viel Wohngeld kann ich in Berlin bekommen?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und der Haushaltsgröße. Berlin ist in den Mietstufen III und IV eingestuft – das bedeutet höhere Zuschüsse als in ländlichen Regionen.

Die genaue Höhe variiert. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit unserem Online-Prüfservice.
Haushaltsgröße Max. Wohngeld (ca.)
1 Personbis zu 250 €
2 Personenbis zu 350 €
3 Personenbis zu 450 €
4+ Personenbis zu 550 €
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Berlin-spezifische Informationen

Berlin ist als Stadtstaat in zwei Mietstufen unterteilt. In zentralen Lagen gilt Mietstufe IV, in Randlagen Mietstufe III. Die zuständigen Wohngeldstellen sind in den Bezirksämtern angesiedelt.

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Häufige Fragen zu Wohngeld Berlin

Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?

Ja, Wohngeld kann ab dem Monat des Antragseingangs gewährt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist ab dem Ersten des Monats möglich, in dem der Antrag gestellt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in Berlin meist 4–8 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen kann es schneller gehen.

Wohngeld und Bürgergeld – was ist der Unterschied?

Wohngeld ist ein reiner Wohnkostenzuschuss und kein Existenzsicherungsprogramm. Bürgergeld umfasst den gesamten Lebensunterhalt. Wohngeld kann auch parallel bezogen werden, wenn Ihr Einkommen die Grenzen übersteigt.

FAQ →

Bereit, Ihren Wohngeldantrag zu stellen?

Lassen Sie sich nicht entgehen, was Ihnen zusteht. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und starten Sie den Antrag in wenigen Minuten.

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